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Meldebescheinigung beantragen (auch erweitert)

Kurzbeschreibung

Sie brauchen einen Termin für eine Meldebescheinigung, Aufenthaltsbescheinigung oder Lebensbescheinigung?

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Beschreibung

Eine Meldebescheinigung wird z. B. benötigt, wenn eine Person keinen gültigen Personalausweis oder als ausländischer Staatsangehöriger nur einen Pass besitzt. Sie kann nicht nur auf eine Person bezogen, sondern für die ganze Familie (Ehegatten mit minderjährigen Kindern) ausgestellt werden.

Eine Aufenthaltsbescheinigung wird z. B. für eine Eheschließung benötigt.

Die Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person im Bürgerbüro beantragt werden.

Bei Beantragung durch eine andere Person (auch Ehegatte oder Lebenspartner) ist eine schriftliche Vollmacht sowie der Personalausweis/Pass der bevollmächtigten Person erforderlich.

Direkte Familienangehörige (z.B. Eltern) brauchen ab dem 18. Lebensjahr ihrer Kinder eine Vollmacht und den Personalausweis.

 

Die Lebensbescheinigung, z. B. zur Vorlage bei ausländischen Rentenversicherungsstellen, wird nur an den Betroffenen selbst ausgehändigt.

 

Nachweis Erziehungszeiten (Kindererziehungszeiten):
Benötigt jemand eine Meldebescheinigung für den Rententräger aus der hervorgeht, wie lange Kinder im Haushalt gelebt haben, so ist dies persönlich oder schriftlich in der Bürgerberatung zu beantragen. Diese Meldebescheinigung ist für Rentenangelegenheiten kostenfrei.

Meldebescheinigung - § 18 Bundesmeldegesetz

  • Personalausweis oder Reisepass oder Nationalpass des Meldepflichtigen
  • gfs. Bestellung/Gerichtsbeschluss des Betreuers, dessen eigener Personalausweis oder Reisepass sowie Personalausweis oder Reisepass des Meldepflichtigen
  • gfs. unterschriebene Vollmacht, Personalausweis oder Reisepass des Meldepflichtigen sowie Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten

Meldebescheinigung

  •  9,00 EURO

Aufenthaltsbescheinigung

  •  9,00 EURO 

Lebensbescheinigung für Rentenzwecke:

  • gebührenfrei

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