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Untersuchungsberechtigungsschein
Beschreibung
Untersuchungsberechtigungsschein zur Vorlage bei der Ärztin/dem Arzt
Sie sind unter 18 Jahre alt und möchten einen Untersuchungsberechtigungsschein zur Vorlage bei dem Arzt / der Ärztin beantragen?
Minderjährige Personen, die in das Berufsleben eintreten, müssen vor Antritt einer Arbeits-, Lehr- oder Ausbildungsstelle ärztlich untersucht werden. Damit das medizinische Personal die Untersuchungskosten, die vom Land getragen werden, abrechnen kann, muss für die zu untersuchende Person zunächst ein Untersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden.
Ggf. sind zu einem späteren Zeitpunkt weitere Untersuchungen notwendig, für diese muss ebenfalls ein Untersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden.
Erlass zur Durchführung von ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Digitaler Untersuchungsberechtigungsschein: Seit dem 1. Oktober gilt ein neues Verfahren für die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins.
Jugendliche, die vor Vollendung ihres 18. Lebensjahres ein Ausbildungsverhältnis beginnen, müssen vor Aufnahme der Beschäftigung von einem Arzt/ einer Ärztin untersucht werden. Wer sich von den Kosten der Untersuchung befreien lassen möchte, kann dem Arzt/ der Ärztin einen Untersuchungsberechtigungsschein vorlegen. Dieser kann ab sofort ganz einfach online beantragt werden. Das bisherige Verfahren der persönlichen Abholung bei den Bürgerämtern der Kommunen wird dadurch abgelöst.
Das zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Anwendung des Online-Dienstes für verpflichtend erklärt.
Nur in wenigen Ausnahmefällen ist die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins vor Ort in den Bürgerämtern noch möglich.
kostenfrei