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Führerschein umtauschen

Kurzbeschreibung

Sie möchten oder müssen Ihren bisherigen Führerschein (rosa, grau oder bereits im Scheckkartenformat) durch den neuen EU-Führerschein ersetzen lassen? Sie benötigen einen neuen Führerschein, weil sich zum Beispiel ihr Name geändert hat oder ihr alter beschädigt ist? 

Dann buchen Sie hier einen Termin!

Beschreibung

Sofern Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz in Dörentrup gemeldet sind, können Sie in der Bürgerberatung einen neuen Führerschein beantragen, dieser wird Ihnen dann vom Kreis Lippe nach Fertigstellung zugesandt.

Die Bearbeitungszeit kann bis zu 6 Wochen dauern. Während dieser Zeit erhalten Sie ein Ersatzpapier zu Ihrem entwerteten Führerschein, dass jedoch nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gültig ist.

Außerdem können Sie die Verlängerung der alten Klasse 2 / Klasse C bei uns beantragen. 

 

Wichtig:

Bei Verlust des Führerschein kann ein Ersatz nur bei der Führerscheinstelle des Kreises Lippe beantragt werden.

 

Nähere Informationen, auch zu weiteren Dienstleistungen im Bereich Führerschein und Fahrgastbeförderung, erhalten Sie auf den Seiten des Kreises Lippe.

  • bisheriger Führerschein 
  • biometrisches Lichtbild ( 35 mm x 45 mm)
  • Personalausweis oder Pass
  • bei Verlängerung der Klasse C (früher Klasse 2) ärztliches und augenärztliches Gutachten

Inhaber einer nach dem alten Recht erworbenen Fahrerlaubnis erhalten grundsätzlich ihren Besitzstand, bei einem Umtausch werden die entsprechenden neuen Klassen erteilt.

Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Klasse 2 (LKW und Busse), die ab 01.01.1950 geboren wurden, erlischt die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse 2 mit Vollendung des 50. Lebensjahres, wenn Sie nicht die Verlängerung fristgerecht beantragt haben.

Auch nach Ablauf der Frist können Sie  innerhalb einer Frist von 2 Jahren nach Ablauf der Gültigkeit eine neue Erlaubnis erhalten. Noch gültige Führerscheine der Klasse 2 können in der Bürgerberatung verlängert werden. Ein ärztliches und augenfachärztliche Gutachten ist erforderlich.

Bei bereits abgelaufenen Führerscheinen ist die Führerscheinstelle des Kreises Lippe zuständig.

Zuständige Einrichtungen