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Wohngeld beantragen
Kurzbeschreibung
Wenn das Einkommen eines privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum zu tragen, kann es einen Rechtsanspruch auf Wohngeld geben.
Beschreibung
Wenn das Einkommen eines privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum zu tragen, kann es einen Rechtsanspruch auf Wohngeld geben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum als Lastenzuschuss auf Antrag bei den jeweiligen zuständigen Stellen gewährt. Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind unter anderem Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Sie können hier das Wohngeld online berechnen und beantragen:
- externer Link: Willkommen beim Wohngeldrechner (nrw.de)
Sie erhalten die Antragsformulare zur Beantragung von Wohngeld nach einer Erstberatung. Bitte vereinbaren Sie hierzu einem Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter.
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Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich II - Ordnung & Soziales
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- Poststraße 11
- 32694 Dörentrup
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- Telefon:
05265 739-0 - Fax:
05265 739-196 - E-Mail:
info@doerentrup-lippe.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05265 739-1110
- E-Mail:
- m.reese@doerentrup-lippe.de
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- Telefon:
- 05265 739-1120
- E-Mail:
- s.hilmert@doerentrup-lippe.de