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Wohnsitz anmelden/ummelden/abmelden
Kurzbeschreibung
Sie wollen sich aus Ihrer alten Dörentruper Wohnung in eine neue Dörentruper Wohnung ummelden?
Wenn Sie aus einer anderen Stadt nach Dörentrup ziehen oder sich in das Ausland abmelden wollen geht es mit Beschreibung weiter.
Beschreibung
Sie haben eine neue Wohnung in Dörentrup bezogen, sind innerhalb Dörentrups umgezogen oder ziehen ins Ausland?
Dann ist eine Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung erforderlich.
Klicken Sie hier, um direkt einen Termin zu vereinbaren.
Sofern Sie eine weitere Wohnung bezogen habe, ist auch diese anzumelden.
Soll ein bestehender Nebenwohnsitz aufgegeben werden, muss dies immer bei der Stadt/Gemeinde des Hauptwohnsitzes erfolgen. Diese teilt der Stadt/Gemeinde des Nebenwohnsitzes die Aufgabe mit, so dass dass das Register dann auch entsprechend berichtigt werden kann.
Möchten Sie Ihre Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären, muss dies bei der Stadt/Gemeinde der neuen Hauptwohnung erfolgen.
Um eine reibungslose Bearbeitung Ihrer Anmeldung zu gewährleisten, bringen Sie bitte die Bestätigung des neuen Wohnungsgebers mit. Sollte es sich um ihr Eigentum handeln, füllen Sie die Bestätigung bitte selbst aus.
Anmeldung, Abmeldung - § 17 Bundesmeldegesetz (BMG)
Mitwirkung des Wohnungsgebers - § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht, Begriff der Wohnung, mehrere Wohnungen, Bestimmung der Haupwohung und Mitwirkungspflichten - §§ 20 ff Bundesmeldegesetz
- Personalausweis und/oder Reisepass und/oder Kinderreisepass aller Personen, die sich anmelden wollen
- gfs. Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde, sofern noch kein Dokument vorhanden ist
- Bestätigung des neuen Wohnungsgebers (bei Eigentum bitte selbst ausfüllen)
- bei Minderjährigen: gfs. Einverständniserklärung des nichtmitziehenden Elternteils
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich gem. § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Bei Zuzügen aus dem Ausland ist grundsätzlich das persönliche Erscheinen aller Meldepflichtigen (auch Kinder) erforderlich.
Staatsangehörige aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, müssen sich auch bei der Ausländerbehörde melden.
Wichtig:
Sofern ein minderjähriges Kind mit nur einem Elternteil umzieht, aber vorher mit beiden Elternteilen zusammengelebt hat, ist die Einverständniserklärung des nichtmitziehenden Elternteils erforderlich.
Eine An- oder Ummeldung kann frühestens ab dem Tag des Umzugs bearbeitet werden.
Die Abmeldung ins Ausland kann frühestens eine Woche im Voraus angenommen werden.